Teilnahmebedingungen MOVE:X Award 2027
1. Veranstalter und Zweck des Awards
Veranstalter des MOVE:X Awards 2027 ist die HGK Logistics and Intermodal GmbH, Am Niehler Hafen 2, 50735 Köln, nachfolgend „Veranstalter“ genannt.
Der Award soll die Verbindung zwischen Wissenschaft und logistischer Praxis stärken sowie innovative Arbeiten aus den Bereichen Logistik, intermodale Verkehre, Nachhaltigkeit und resiliente Lieferketten sichtbar machen. Der Award richtet sich bundesweit an Studierende und soll wissenschaftliche, technische und betriebswirtschaftliche Perspektiven berücksichtigen.
Ansprechpartner für alle Fragen zum Award ist das Award-Team unter award@hgkgroup.de.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die zum Zeitpunkt der Einreichung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule immatrikuliert sind oder die eingereichte Arbeit während eines Studiums an einer solchen Hochschule angefertigt haben.
Zugelassen sind Studierende in Bachelor- und Masterstudiengängen. Über die Teilnahmeberechtigung von Promovierenden sowie Absolventinnen und Absolventen, die zum Einreichungszeitpunkt nicht mehr immatrikuliert sind, entscheidet der Veranstalter im Einzelfall.
Als Nachweis des Studierendenstatus ist eine Kopie der zum Zeitpunkt der Einreichung gültigen Immatrikulationsbescheinigung einzureichen.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind:
- Beschäftigte der HGK AG,
- Beschäftigte der mit der HGK AG verbundenen Unternehmen, sofern dies vom Veranstalter bestimmt wird,
- Mitglieder der Jury,
- Personen, die an der organisatorischen Durchführung oder Bewertung des Awards beteiligt sind,
- Angehörige der zuvor genannten Personen, soweit andernfalls ein Interessenkonflikt entstehen könnte.
Eine Teilnahme von Beschäftigten der HGK AG ist ausdrücklich ausgeschlossen.
3. Gegenstand der Einreichung
Eingereicht werden können wissenschaftliche Arbeiten, die einen erkennbaren Bezug zu mindestens einem der folgenden Themenfelder aufweisen:
- Logistik und Supply-Chain-Management,
- intermodale oder multimodale Logistik,
- nachhaltige Logistik und Dekarbonisierung,
- resiliente Lieferketten,
- Digitalisierung und Automatisierung logistischer Prozesse,
- technische Innovationen in der Logistik,
- Infrastruktur, Terminals und Verkehrsvernetzung,
- wirtschaftliche, gesellschaftliche oder regulatorische Fragestellungen der Logistik.
Sowohl betriebswirtschaftliche als auch technische Themen sind ausdrücklich zugelassen. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt insbesondere auf intermodaler Logistik, Nachhaltigkeit und resilienteren Supply Chains.
Zugelassen sind:
- Bachelorarbeiten,
- Masterarbeiten,
- vergleichbare wissenschaftliche Abschlussarbeiten,
- Projektarbeiten,
- Forschungsarbeiten oder Forschungsprojekte.
4. Anforderungen an die eingereichte Arbeit
Die eingereichte Arbeit muss:
- von der teilnehmenden Person selbstständig verfasst worden sein,
- wissenschaftlichen oder fachlich vergleichbaren Anforderungen entsprechen,
- einen Bezug zu den unter Ziffer 3 genannten Themen besitzen,
- in deutscher oder englischer Sprache vorliegen,
- zum Zeitpunkt der Einreichungsfrist abgeschlossen sein,
- frei von Rechten Dritter sein, die einer Teilnahme am Award oder der Bewertung durch die Jury entgegenstehen.
Gemeinschaftsarbeiten können nur eingereicht werden, wenn:
- sämtliche Mitautorinnen und Mitautoren der Teilnahme zustimmen,
- alle Mitwirkenden namentlich benannt werden,
- die Verteilung eines möglichen Preisgeldes vorab geklärt wurde,
- keine Rechte der Hochschule, eines Praxispartners oder eines sonstigen Dritten entgegenstehen.
Pro Person darf grundsätzlich eine Arbeit eingereicht werden.
5. Bewerbungs- und Einreichungsverfahren
Die Bewerbung erfolgt über das dafür vorgesehene Anmeldeformular auf dieser Website.
Folgende Angaben und Unterlagen sind vollständig einzureichen:
- Vor- und Nachname,
- Anschrift,
- E-Mail-Adresse und Telefonnummer,
- Hochschule und Studiengang,
- Titel der Arbeit,
- Art der Arbeit, beispielsweise Bachelor-, Master-, Projekt- oder Forschungsarbeit,
- Zeitpunkt der Fertigstellung beziehungsweise Bewertung,
- betreuende Hochschule oder betreuende Lehrperson,
- ein Abstract als Pflichtangabe,
- die vollständige Arbeit als PDF-Datei (nicht im ersten Schritt),
- eine Kopie der Immatrikulationsbescheinigung,
- gegebenenfalls eine schriftliche Zustimmung von Mitautorinnen und Mitautoren,
- gegebenenfalls die Zustimmung eines beteiligten Praxispartners,
- gegebenenfalls Angaben zu einem Sperrvermerk.
Die Bewerbung muss spätestens am 31.01.2027, 18:00 Uhr vollständig eingegangen sein. Maßgeblich ist der protokollierte Eingang beim Veranstalter. Verspätete oder unvollständige Einreichungen können vom Auswahlverfahren ausgeschlossen werden.
6. Arbeiten mit Sperrvermerk und vertraulichen Inhalten
Arbeiten mit einem Sperrvermerk dürfen nur eingereicht werden, wenn die teilnehmende Person vorab sichergestellt hat, dass die Weitergabe an den Veranstalter und die Mitglieder der Jury zulässig ist.
Bei Arbeiten, die gemeinsam mit einem Unternehmen, einer Forschungseinrichtung oder einem sonstigen Praxispartner erstellt wurden, ist anzugeben:
- welcher Praxispartner beteiligt war,
- welche Vertraulichkeitsregelungen bestehen,
- welche Personen die vollständige Arbeit einsehen dürfen,
- ob eine Zustimmung zur Einreichung und Jurybewertung vorliegt,
- welche Inhalte im Falle einer Nominierung veröffentlicht werden dürfen.
Der Veranstalter kann verlangen, dass zusätzlich eine zur Veröffentlichung geeignete, nicht vertrauliche Zusammenfassung eingereicht wird. Bestehen Zweifel an der Berechtigung zur Weitergabe, kann die Arbeit bis zur Klärung vom Verfahren ausgeschlossen werden.
7. Auswahl- und Bewertungsverfahren
Die eingereichten Arbeiten werden durch eine unabhängige Jury aus Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Praxis bewertet. Vorgesehen sind Personen aus Hochschulen, der Logistikpraxis, der HGK Logistics and Intermodal sowie dem Partnerumfeld. [Die namentliche Besetzung der Jury wird vor Beginn der Bewerbungsphase veröffentlicht.]
Die Bewertung kann insbesondere anhand folgender Kriterien erfolgen:
- fachliche und wissenschaftliche Qualität,
- Innovationsgrad und Originalität,
- Praxisrelevanz,
- Beitrag zu einer nachhaltigeren Logistik,
- Bezug zu intermodalen oder multimodalen Transportketten,
- Beitrag zur Resilienz von Lieferketten,
- Umsetzbarkeit und Skalierbarkeit,
- methodische Qualität,
- Qualität und Verständlichkeit der Darstellung.
Vorgesehen ist ein mehrstufiges Auswahlverfahren, das eine Shortlist und die Prämierung von einer bis drei Arbeiten umfassen kann. [Die abschließende Zahl der ausgezeichneten Arbeiten sowie die verbindliche Bewertungsmatrix werden vor Beginn der Bewerbungsphase bekannt gegeben.]
Die Jury entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen auf Grundlage der veröffentlichten Bewertungskriterien. Die Entscheidung der Jury ist endgültig. Der Rechtsweg hinsichtlich der fachlichen Bewertung und Auswahl ist ausgeschlossen.
Bei Interessenkonflikten nimmt das betroffene Jurymitglied nicht an der Bewertung der entsprechenden Arbeit teil.
8. Preisgeld und Auszeichnung
Die von der Jury ausgewählten Arbeiten erhalten die ausgelobten Preise beziehungsweise Preisgelder.
Die folgenden Angaben werden vor Beginn der Bewerbungsphase verbindlich veröffentlicht:
- Höhe des gesamten Preisgeldes,
- Anzahl der Preisträgerinnen und Preisträger,
- Aufteilung des Preisgeldes,
- Zeitpunkt und Ort der Preisverleihung.
Die steuerliche Behandlung des Preisgeldes liegt in der Verantwortung der ausgezeichneten Personen. Der Veranstalter erteilt keine individuelle Steuerberatung.
Ein Anspruch auf Auszahlung eines Preisgeldes entsteht erst mit der abschließenden Entscheidung der Jury und der schriftlichen Benachrichtigung durch den Veranstalter.
9. Kein Auftrags- oder Beschäftigungsverhältnis
Mit der Teilnahme wird kein Auftrags-, Arbeits- oder sonstiges Beschäftigungsverhältnis mit der HGK Logistics and Intermodal GmbH, der HGK AG oder einem verbundenen Unternehmen begründet.
Die Erstellung und Einreichung der Arbeit wird nicht vergütet. Ausschließlich die von der Jury ausgewählten Arbeiten erhalten die jeweils ausgelobten Preisgelder.
Die Teilnahme begründet auch keinen Anspruch auf:
- eine Beschäftigung,
- ein Praktikum,
- einen Auftrag,
- eine Projektzusammenarbeit,
- eine Veröffentlichung,
- eine spätere wirtschaftliche Verwertung der Arbeit.
10. Urheber- und Nutzungsrechte
Die Urheberrechte an der eingereichten Arbeit verbleiben bei der Verfasserin beziehungsweise dem Verfasser.
Mit der Einreichung räumt die teilnehmende Person dem Veranstalter das einfache, räumlich unbeschränkte und für die Dauer des Auswahlverfahrens geltende Recht ein, die Arbeit zu folgenden Zwecken zu speichern, zu vervielfältigen und den Mitgliedern der Jury zugänglich zu machen:
- Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen,
- Durchführung des Auswahlverfahrens,
- Bewertung durch die Jury,
- Dokumentation des Juryverfahrens.
Eine darüber hinausgehende Veröffentlichung oder wirtschaftliche Verwertung der vollständigen Arbeit erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung mit der teilnehmenden Person und gegebenenfalls weiteren Rechteinhabern.
Im Falle einer Nominierung oder Auszeichnung darf der Veranstalter, soweit die teilnehmende Person gesondert zugestimmt hat, insbesondere folgende Angaben für die Award-Kommunikation verwenden:
- Vor- und Nachname,
- Hochschule und Studiengang,
- Titel der Arbeit,
- freigegebenes Abstract,
- Bild- und Videoaufnahmen,
- Angaben zur Nominierung oder Auszeichnung,
- freigegebene Zitate oder Kurzbeschreibungen.
11. Zusicherungen der Teilnehmenden
Mit der Einreichung versichert die teilnehmende Person, dass:
- sie die Arbeit selbst angefertigt hat,
- alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind,
- sie über die für die Teilnahme notwendigen Rechte verfügt,
- keine Rechte Dritter verletzt werden,
- erforderliche Zustimmungen von Mitautorinnen, Mitautoren, Hochschulen oder Praxispartnern vorliegen,
- die Arbeit keine rechtswidrigen, diskriminierenden oder sicherheitsgefährdenden Inhalte enthält,
- die Arbeit nicht unter Verstoß gegen vertragliche Geheimhaltungspflichten eingereicht wird.
Bei falschen Angaben oder einer Verletzung von Rechten Dritter kann die Einreichung ausgeschlossen und eine bereits ausgesprochene Auszeichnung aberkannt werden. Ein ausgezahltes Preisgeld kann in diesem Fall zurückgefordert werden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.
12. Datenschutz
Der Veranstalter verarbeitet die im Rahmen der Bewerbung übermittelten personenbezogenen Daten ausschließlich für:
- die Prüfung der Teilnahmeberechtigung,
- die Organisation und Durchführung des Awards,
- die Kommunikation mit den Teilnehmenden,
- die Bewertung durch die Jury,
- die Benachrichtigung nominierter und ausgezeichneter Personen,
- die Dokumentation des Auswahlverfahrens,
- die Öffentlichkeitsarbeit, soweit hierfür eine gesonderte Einwilligung vorliegt.
Verarbeitet werden insbesondere Kontaktdaten, Hochschul- und Studienangaben, Angaben zur eingereichten Arbeit, die Immatrikulationsbescheinigung sowie die eingereichten Dokumente.
Weitere Informationen, insbesondere zu Rechtsgrundlagen, Speicherdauer, Empfängern, Betroffenenrechten, Datenschutzbeauftragten und Widerrufsmöglichkeiten, werden in der Datenschutzerklärung bereitgestellt.
Eine Einwilligung in Foto-, Video- oder Öffentlichkeitsarbeit muss getrennt von der zwingend erforderlichen Verarbeitung der Bewerbungsdaten eingeholt werden. Die Verweigerung einer freiwilligen Einwilligung darf die Teilnahme am fachlichen Auswahlverfahren grundsätzlich nicht beeinträchtigen.
13. Ausschluss vom Wettbewerb
Der Veranstalter kann eine Einreichung insbesondere ausschließen, wenn:
- die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind,
- Unterlagen fehlen oder nicht fristgerecht eingereicht wurden,
- falsche oder irreführende Angaben gemacht wurden,
- ein Plagiat oder eine sonstige unzulässige Übernahme fremder Inhalte vorliegt,
- Rechte Dritter verletzt werden,
- erforderliche Freigaben fehlen,
- vertrauliche Inhalte ohne Berechtigung weitergegeben wurden,
- versucht wird, Mitglieder der Jury unzulässig zu beeinflussen.
Vor einer Aberkennung oder Rückforderung soll der betroffenen Person grundsätzlich Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.
14. Absage, Änderung oder Beendigung des Awards
Der Veranstalter behält sich vor, den Award aus wichtigem Grund zu ändern, zu unterbrechen, zu verschieben oder abzusagen. Dies gilt insbesondere bei technischen Störungen, unzureichender Zahl geeigneter Einreichungen, rechtlichen Hindernissen oder Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegen.
Änderungen der Teilnahmebedingungen oder Auswahlkriterien werden transparent und rechtzeitig über die Award-Webseite bekannt gegeben. Bereits eingereichte Bewerbungen sollen durch nachträgliche Änderungen nicht unangemessen benachteiligt werden.
15. Haftung
Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, soweit gesetzlich zulässig.
Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr dafür, dass:
- die technische Einreichungsplattform jederzeit störungsfrei verfügbar ist,
- jede technisch abgesendete Bewerbung vollständig übertragen wird,
- eingereichte Arbeiten veröffentlicht oder praktisch umgesetzt werden,
- aus der Teilnahme eine berufliche oder geschäftliche Zusammenarbeit entsteht.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.